Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1.1.2011

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A) Geltung der Bedingungen

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

B) Angebot und Preise

  1. Eingehende Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Das gilt auch für sämtliche Nebenabreden, Zusicherungen, sowie nachträgliche Vertragsänderungen. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann bei Abholung durch die Übergabe der Ware ersetzt werden. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
  2. Alle Artikelpreise sind Nettopreise in Euro ab Lager Burghaun. Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt, zuzüglich der am Tage der Lieferung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
  3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
  4. Wenn nicht anders vereinbart gelten die im Angebot veranschlagten Leistungssätze zuzüglich der nachstehenden Zuschläge:
    1. Werktags ab 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr: 25% Zuschlag
    2. Werktags ab 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr:
    3. 100% Zuschlag
    4. Samstags: 100% Zuschlag
    5. Sonntags und Feiertage: 100% Zuschlag

C) Serviceleistungen

  1. Für Arbeiten, die sich bei ihrer Durchführung als nicht unter unserer Gewährleistungsverpflichtung fallend herausstellen (z. B. Verschleißteile) und für sonstige Arbeiten außerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtungen hat der Kunde neben Verpackung, Material und aufgewendete Stunden auch alle unsere sonstigen Kosten, wie z. B. Transport-, Wege- und Reisekosten zu tragen.
  2. Durch unser Vertriebs- und Servicepersonal erbrachte Leistungen sind immer kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für Angebotsausarbeitungen, Konzeptionen, telefonische Auskünfte, Hilfestellungen, Telefonsupport. Das Servicepersonal kann für uns keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben. Der Kunde hat pünktlich zum Servicebeginn Hilfsmittel, wie z. B. Strom, Sicherungsmedien etc., zur Verfügung stellen. Der Kunde hat seine betriebsspezifischen Aufsichts- und Fürsorgepflichten auch gegenüber unserem Servicepersonal zu erfüllen. Vor allen Servicetätigkeiten hat der Kunde eine Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust wird keine Haftung übernommen.

D) Liefer- und Leistungsziel

  1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

E) Gewährleistung und Haftung

  1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfristen betragen für mechanische und elektronische Teile 6 Monate. Ausgenommen sind Produkte, für die bereits seitens der Hersteller längere Garantiezeiten gewährt werden. In diesen Fällen geben wir die Herstellergarantie weiter.
  2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
  3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Die Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem anderen von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, so können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile und die zu deren Einbau nötige Arbeitszeit nicht berechnet werden, während die Reise- und Fahrkosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
  5. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder durch unseren Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Wenn der Fehler im Rahmen der durch uns zu erbringenden Nachbesserung nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer statt der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
  6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
  7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  8. Für Fehler und daraus entstehende Schäden in von uns installierter, gelieferter oder erstellter Software wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Insbesondere müssen Fehler in von uns erstellter Software unverzüglich angezeigt und eine angemessene Frist für eine Korrektur eingeräumt werden.

F) Eigentumsvorbehalte

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entsprechenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Dritte auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schaden trägt der Käufer.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt im Vertrag.

G) Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Im Übrigen gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
  2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen, wobei die Interessen des Schuldners in angemessener Form berücksichtigt werden. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.
  4. Kommt Der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände benannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, oder die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
  6. Handelt es sich um Handelsgeschäfte mit Vollkaufleuten, dann gerät der Kunde einen Tag nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung unsererseits bedarf.

H) Schutz- oder Urheberrechte

  1. Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir alleine sind berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produkts verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Beitrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten.
  2. Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das. Produkt ändert oder in ein System integriert.
  3. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angeliefert werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

I) Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Burghaun.
  2. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Fulda. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Gerichtsstand ausschließlich Fulda. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

J) Teilnichtigkeit

  1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

K) Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

  1. Der Käufer kann lediglich mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer die Aufrechnung erklären. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  2. Der Käufer kann Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtreten.